Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für einen erfolgreichen Start Ihres Kindes bei PhorMinis München – von dem ersten Kennenlernen bis hin zur Platzvergabe und den Elternbeiträgen. Mit unserem Anmeldeformular können Sie Ihr Kind unkompliziert und unverbindlich anmelden und den ersten Schritt in Richtung Kindergartenaufnahme unternehmen.
In der Krippe basieren die monatlichen Elternbeiträge auf den Betreuungszeiten.
Bitte wählen Sie die tägliche Betreuungszeit aus:
Monatlicher Elternbeitrag
Die Kernzeit in der Krippe ist von 9.00 Uhr – 13.00 Uhr.
Wir wollen möglichst vielen Kindern Zugang zu unserem Bildungsangebot ermöglichen und haben uns ab dem Kindergarten für das Modell einkommensabhängiger Elternbeiträge entschieden. Grundlage für die Berechnung des Elternbeitrags ist immer das Brutto-Jahreseinkommen aus dem vorletzten Jahr, d.h. für das Kindergartenjahr 2026/27 werden die positiven Jahresbruttoeinkünfte 2024 der Sorgeberechtigten herangezogen. Der Elternbeitrag wird für jedes Kindergartenjahr neu berechnet. Mit unserem Gebührenrechner können Sie Ihren voraussichtlichen monatlichen Elternbeitrag ermitteln.
Gesamtbetrag der Jahresbruttoeinkünfte der Familie
Monatlicher Elternbeitrag
Die Kernzeit im Kindergarten ist von 9.00 Uhr – 13.00 Uhr.
Beachten Sie, dass der hier ausgewiesene Elternbeitrag gerundet ist.
(gültig für das Schuljahr 2025/26 – Änderungen vorbehalten)
Bei Vertragsabschluss wird einmalig eine Verwaltungsgebühr von 1.750,00 Euro erhoben. Beim Wechsel in den Kindergarten, die Grundschule und später ins Gymnasium fällt diese Gebühr nicht erneut an.
Für die Verpflegung werden monatlich 110,00 Euro für die Krippe und 116,00 Euro für den Kindergarten und die Vorschule erhoben (Frühstück, Mittagessen und Snacks).
Zu Beginn des Kindergartenjahres fällt ein Materialbeitrag von 100,00 Euro an.
Alle Geschwister (einschließlich des ersten Kindes) im Kindergarten und in der Schule erhalten einen Geschwisterrabatt von 15% auf den monatlichen Eltern- bzw. Schulgeldbeitrag. In der Krippe gewähren wir keinen Geschwisterrabatt.
Der Freistaat Bayern gewährt für die Kindergartenzeit einen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100,00 Euro pro Kind und Monat. Der Zuschuss wird ab dem 1. September des Jahres gewährt, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und läuft bis zur Einschulung. Er reduziert den monatlichen Elternbeitrag gemäß Gebührenrechner um 100,00 Euro.
Die Elternbeiträge für die Krippe/ den Kindergarten (inklusive Vorschule) können gegebenenfalls als Kinderbetreuungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung abzugsfähig sein. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind im Haushalt lebt. Wenn beide Eltern bzw. ein alleinerziehendes Elternteil erwerbstätig sind, können die Betreuungsaufwendungen in Höhe von 80% der Aufwendungen, höchstens jedoch 4.800,00 Euro je Kind, bei der Ermittlung der Einkünfte wie Betriebsausgaben bzw. wie Werbungskosten berücksichtigt werden. Davon ausgenommen sind Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen.
Phorms Education übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der vorstehenden Angaben. Bei etwaigen Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Megan Stevens
Admissions Counsellor | Krippe, Kindergarten & Vorschule