Aufnahmeverfahren und Anmeldung

An unserem bilingualen Gymnasium heißen wir alle Schülerinnen und Schüler herzlich willkommen, die sowohl in die 5. Klasse als auch in bestehende höhere Jahrgangsstufen einsteigen möchten. Ein Einstieg während des laufenden Schuljahres ist möglich, sofern freie Plätze zur Verfügung stehen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Anmeldung, den Eingangstest, die Platzvergabe, das Schulgeld und die nächsten Schritte auf dem Weg an unsere Schule.

5. Klasse

​​​​​​​Aufnahmevoraussetzungen und Auswahlkriterien

Für die Aufnahme in die 5. Klasse werden folgende Kriterien berücksichtigt: 

 

Aktueller Leistungsstand des Kindes und bisherige Schullaufbahn 

  • Aus dem bayerischen Schulsystem können wird ausschließlich Kinder aufnehmen, die die formellen Voraussetzungen erfüllen, insbesondere den Notendurchschnitt von 2,33 im Übertrittszeugnis der Grundschule erzielt haben. Einen Probeunterricht für Kinder, deren Übertrittszeugnis keine Gymnasialeinstufung enthält, führen wir nicht durch.  

  • Bei Schülerinnen und Schülern, die aus anderen Bundesländern oder Schulsystemen kommen, prüft die Schulleitung, inwiefern eine äquivalente Berechtigung vorliegt, oder ggfs. eine Aufnahme mit Probezeit in Frage kommt. 

 

Deutsch- und Englischkenntnisse 

  • Während die Englischkenntnisse für den Eintritt in unser bilinguales Gymnasium bei akademisch leistungsfähigen Kindern noch nicht voll entwickelt sein müssen, ist die fließende Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift aufgrund des Lehrplans und des Schulziels von Beginn an notwendig, um erfolgreich im Gymnasium mitarbeiten zu können. 

 

Persönliches Auftreten 

  • Wir erwarten, dass die Schülerinnen und Schüler auch durch ihr Verhalten und ihre Einstellung einen positiven Beitrag zu unserer Schulgemeinschaft leisten. 

Quereinstieg ab Klasse 6

​​​​​​​Aufnahmevoraussetzungen und Auswahlkriterien

Für die Aufnahme in eine der höheren Jahrgangsstufen werden folgende Kriterien berücksichtigt: 

 

Bisherige Schullaufbahn 

  • Schülerinnen und Schüler eines öffentlichen oder staatlich anerkannten deutschen Gymnasiums erfüllen die grundsätzlichen formellen Aufnahmebedingungen. Bei abweichenden Fremdsprachenbelegungen oder Schulzweigen (ab 8. Klasse) können in der Regel Lösungen gefunden werden. 

  • Bei Schülerinnen und Schülern, die kein öffentliches oder staatlich anerkanntes deutsches Gymnasium besuchen, prüft die Schulleitung, inwiefern ggfs. eine Aufnahme mit Probezeit in Frage kommt.  

 

Aktueller Leistungsstand 

  • Die aktuellen akademischen Leistungen lassen erwarten, dass das Kind auch an unserer bilingualen Schule erfolgreich sein kann. 

 

Deutsch- und Englischkenntnisse 

  • Während die Englischkenntnisse für den Eintritt in unser bilinguales Gymnasium bei akademisch leistungsfähigen Kindern noch nicht voll entwickelt sein müssen, ist die fließende Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift aufgrund des Lehrplans und des Schulziels von Beginn an notwendig, um erfolgreich im Gymnasium mitarbeiten zu können. 

 

Persönliches Auftreten 

  • Es kann erwartet werden, dass die Schülerinnen und Schüler auch durch ihr Verhalten und ihre Einstellung einen positiven Beitrag zu unserem Schulumfeld leisten. 

Unser Aufnahmeverfahren für die 5. Klasse
sowie für den Quereinstieg im Detail

5. Klasse

Unverbindliche Online-Registrierung

Bitte füllen Sie im ersten Schritt unser unverbindliches Online-Anmeldeformular aus. Nach der Registrierung erhalten Sie zunächst eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Der Bewerbungsprozess startet im Oktober des Jahres vor dem gewünschten Starttermin. Sie werden dann von uns per E-Mail kontaktiert und über den Bewerbungsprozess und die einzureichenden Bewerbungsunterlagen informiert.

5. Klasse

Bewerbung

Ab Oktober des Jahres vor dem gewünschten Starttermin bitten wir Sie, uns die Bewerbungsunterlagen (Fragebogen, Zeugnisse, Einkommensnachweise zur Kalkulation der einkommensabhängigen Schulgebühren) zukommen zu lassen. Diese müssen in der Regel bis Mitte März eingereicht werden.

5. Klasse

Kennenlerngespräch

Nachdem uns die vollständigen Bewerbungsunterlagen vorliegen, wird die Schulleitung prüfen, ob eine Aufnahme grundsätzlich möglich ist und wir Sie zusammen mit Ihrem Kind im nächsten Schritt zu einem Kennenlerngespräch einladen können. Hierbei orientieren wir uns an den im Abschnitt “Aufnahmevoraussetzungen und Auswahlkriterien” genannten Kriterien.

5. Klasse

Platzangebot

Die Platzvergabe erfolgt voraussichtlich ab Ende April, sobald absehbar ist, wie viele freie Plätze zur Verfügung stehen. Dies ist von der Anzahl der Kinder abhängig, die nach Abschluss der Phorms Grundschule in unser Gymnasium wechseln werden.

Quereinsteiger

Unverbindliche Online-Registrierung

Bitte füllen Sie im ersten Schritt unser unverbindliches Online-Anmeldeformular aus. Nach der Registrierung erhalten Sie zunächst eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Anschließend kontaktieren wir Sie erneut, um Sie über die nächsten Schritte im Bewerbungsprozess zu informieren.

Bei Interesse an einem unterjährigen Einstieg im laufenden Schuljahr kontaktieren Sie uns bitte direkt per E-Mail unter: admissions.muenchen@phorms.de

Quereinsteiger

Bewerbung

Wir bitten Sie um die erforderlichen Bewerbungsunterlagen, die einen Fragebogen, die Zeugnisse sowie die Einkommensnachweise zur Berechnung der einkommensabhängigen Schulgebühren umfassen.

Quereinsteiger

Kennenlerngespräch

Nachdem uns die vollständigen Bewerbungsunterlagen vorliegen, wird die Schulleitung prüfen, ob eine Aufnahme grundsätzlich möglich ist und wir Sie zusammen mit Ihrem Kind im nächsten Schritt zu einem Kennenlerngespräch einladen können. Hierbei orientieren wir uns an den im Abschnitt “Aufnahmevoraussetzungen und Auswahlkriterien” genannten Kriterien.

Quereinsteiger

Probetage und Aufnahmeprüfungen

Wenn nach dem Kennenlerngespräch beide Seiten den Bewerbungsprozess fortsetzen möchten, laden wir Ihr Kind zu einer Probewoche ein. In dieser nimmt es am regulären Unterricht teil. Die Probetage dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und der weiteren Abklärung der genannten Kriterien. Die Termine für das Kennenlerngespräch und die Probetage können flexibel vereinbart werden.

Gegebenenfalls ist es zusätzlich erforderlich, dass Ihr Kind Aufnahmeprüfungen absolviert (z. B. bei einem Wechsel aus einem anderen Schulsystem).

Schulgeldrechner

Wir wollen möglichst vielen Kindern Zugang zu unserem Bildungsangebot ermöglichen und haben uns für das Modell einkommensabhängiger Schulgeldbeiträge entschieden. Grundlage für die Berechnung des Schulgeldbeitrags ist immer das Brutto-Jahreseinkommen aus dem vorletzten Jahr, d.h. für das Schuljahr 2026/27 werden die positiven Jahresbruttoeinkünfte 2024 der Sorgeberechtigten herangezogen. Der Schulgeldbeitrag wird für jedes Schuljahr neu berechnet. Mit unserem Schulgeldrechner können Sie Ihren voraussichtlichen monatlichen Schulgeldbeitrag ermitteln.

Gesamtbetrag der Jahresbruttoeinkünfte der Familie:

Monatlicher Schulgeldbeitrag

Monatlicher Schulgeldbeitrag
abzüglich Schulgeldersatz (110 €)

Beachten Sie, dass der hier ausgewiesene Schulgeldbeitrag gerundet ist.
(gültig ab dem Schuljahr 2025/26 – Änderungen vorbehalten)

Den genauen monatlichen Schulgeldbeitrag erhalten Sie von unserem Admissions Team im Verlauf des Aufnahmeverfahrens.

Weitere Kosten
für unser Gymnasium

  • Verwaltungsgebühr

    Bei Vertragsabschluss wird einmalig eine Verwaltungsgebühr in zweieinhalbfacher Höhe des monatlichen Schulgeldbeitrags erhoben. Bei einem Brutto-Familienjahreseinkommen bis 60.000 Euro wird der einfache Satz des monatlichen Schulgeldbeitrages berechnet.

  • Verpflegung

    Für die Verpflegung werden monatlich 102,00 Euro erhoben.

  • Materialbeitrag

    Zu Beginn des Schuljahres fällt ein Materialbeitrag von 50,00 Euro an.

  • IB Diploma Programme

    Bei Teilnahme am IB Diploma Programm fallen von der 11. Jahrgangsstufe bis zum Halbjahr der 13. Jahrgangsstufe monatlich zusätzlich 375,00 Euro an, für die Teilnahme an einzelnen IB Certificates jeweils monatlich 50,00 Euro.

    Beliebte Zertifikate in Einzelfächern sind das IB English oder das IB Business Management Certificate. Weiterhin werden die Kosten für die Registrierung zum IB Diploma oder für die Certificates sowie für die Prüfungsgebühren je Fach in Rechnung gestellt.

  • Geschwisterrabatt

    Alle Geschwister (einschließlich des ersten Kindes) im Kindergarten und in der Schule erhalten einen Geschwisterrabatt von 15% auf den monatlichen Eltern- bzw. Schulgeldbeitrag. In der Krippe gewähren wir keinen Geschwisterrabatt.

  • Schulgeldersatz

    Das Phorms Gymnasium München erhält gemäß Art. 47 BaySCHFG i.V.m. § 22 AVBaySCHFG für alle Schülerinnen und Schüler Schulgeldersatz. Der Schulgeldersatzbetrag beträgt im Schuljahr 2025/26 monatlich 110,00 Euro. Dieser wird von dem monatlichen Schulgeldbeitrag in Abzug gebracht.

  • Steuerliche Absetzbarkeit

    Elternbeiträge für Grundschulen und Gymnasien sind als Schulgeld in Höhe von 30% als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung absetzbar. Davon ausgenommen sind Entgelte für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung des Kindes. Seit 2008 gilt ein steuerlich wirksamer Höchstbetrag von 5.000 Euro p.a. Damit sind für jedes Elternpaar pro Kind höchstens 5.000 Euro als Schulgeld abzugsfähig (§ 10 Abs.1 Nr. 9 EStG Sonderausgaben).

     

    Die Kosten für die Nachmittagsbetreuung können ggf. als Kinderbetreuungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung abzugsfähig sein. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind im Haushalt lebt und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wenn beide Eltern bzw. ein alleinerziehendes Elternteil erwerbstätig sind, können die Betreuungsaufwendungen in Höhe von 80% der Aufwendungen, höchstens jedoch 4.800 Euro je Kind, bei der Ermittlung der Einkünfte wie Betriebsausgaben bzw. wie Werbungskosten berücksichtigt werden. Davon ausgenommen sind Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen.

     

    Phorms Education übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der vorstehenden Angaben. Bei etwaigen Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. 

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

+49 89 324 9337 65Montag bis Freitag, 10.00 bis 16.00 Uhr

Franziska Salge

Admissions Counsellor | Grundschule & Gymnasium