An unserem bilingualen Gymnasium heißen wir alle Schülerinnen und Schüler herzlich willkommen, die sowohl in die 5. Klasse als auch in bestehende höhere Jahrgangsstufen einsteigen möchten. Ein Einstieg während des laufenden Schuljahres ist möglich, sofern freie Plätze zur Verfügung stehen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Anmeldung, den Eingangstest, die Platzvergabe, das Schulgeld und die nächsten Schritte auf dem Weg an unsere Schule.
Wir wollen möglichst vielen Kindern Zugang zu unserem Bildungsangebot ermöglichen und haben uns für das Modell einkommensabhängiger Schulgeldbeiträge entschieden. Grundlage für die Berechnung des Schulgeldbeitrags ist immer das Brutto-Jahreseinkommen aus dem vorletzten Jahr, d.h. für das Schuljahr 2026/27 werden die positiven Jahresbruttoeinkünfte 2024 der Sorgeberechtigten herangezogen. Der Schulgeldbeitrag wird für jedes Schuljahr neu berechnet. Mit unserem Schulgeldrechner können Sie Ihren voraussichtlichen monatlichen Schulgeldbeitrag ermitteln.
Gesamtbetrag der Jahresbruttoeinkünfte der Familie:
Monatlicher Schulgeldbeitrag
Monatlicher Schulgeldbeitrag
abzüglich Schulgeldersatz (110 €)
Beachten Sie, dass der hier ausgewiesene Schulgeldbeitrag gerundet ist.
(gültig ab dem Schuljahr 2025/26 – Änderungen vorbehalten)
Bei Vertragsabschluss wird einmalig eine Verwaltungsgebühr in zweieinhalbfacher Höhe des monatlichen Schulgeldbeitrags erhoben. Bei einem Brutto-Familienjahreseinkommen bis 60.000 Euro wird der einfache Satz des monatlichen Schulgeldbeitrages berechnet.
Für die Verpflegung werden monatlich 102,00 Euro erhoben.
Zu Beginn des Schuljahres fällt ein Materialbeitrag von 50,00 Euro an.
Bei Teilnahme am IB Diploma Programm fallen von der 11. Jahrgangsstufe bis zum Halbjahr der 13. Jahrgangsstufe monatlich zusätzlich 375,00 Euro an, für die Teilnahme an einzelnen IB Certificates jeweils monatlich 50,00 Euro.
Beliebte Zertifikate in Einzelfächern sind das IB English oder das IB Business Management Certificate. Weiterhin werden die Kosten für die Registrierung zum IB Diploma oder für die Certificates sowie für die Prüfungsgebühren je Fach in Rechnung gestellt.
Alle Geschwister (einschließlich des ersten Kindes) im Kindergarten und in der Schule erhalten einen Geschwisterrabatt von 15% auf den monatlichen Eltern- bzw. Schulgeldbeitrag. In der Krippe gewähren wir keinen Geschwisterrabatt.
Das Phorms Gymnasium München erhält gemäß Art. 47 BaySCHFG i.V.m. § 22 AVBaySCHFG für alle Schülerinnen und Schüler Schulgeldersatz. Der Schulgeldersatzbetrag beträgt im Schuljahr 2025/26 monatlich 110,00 Euro. Dieser wird von dem monatlichen Schulgeldbeitrag in Abzug gebracht.
Elternbeiträge für Grundschulen und Gymnasien sind als Schulgeld in Höhe von 30% als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung absetzbar. Davon ausgenommen sind Entgelte für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung des Kindes. Seit 2008 gilt ein steuerlich wirksamer Höchstbetrag von 5.000 Euro p.a. Damit sind für jedes Elternpaar pro Kind höchstens 5.000 Euro als Schulgeld abzugsfähig (§ 10 Abs.1 Nr. 9 EStG Sonderausgaben).
Die Kosten für die Nachmittagsbetreuung können ggf. als Kinderbetreuungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung abzugsfähig sein. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind im Haushalt lebt und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wenn beide Eltern bzw. ein alleinerziehendes Elternteil erwerbstätig sind, können die Betreuungsaufwendungen in Höhe von 80% der Aufwendungen, höchstens jedoch 4.800 Euro je Kind, bei der Ermittlung der Einkünfte wie Betriebsausgaben bzw. wie Werbungskosten berücksichtigt werden. Davon ausgenommen sind Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen.
Phorms Education übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der vorstehenden Angaben. Bei etwaigen Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Franziska Salge
Admissions Counsellor | Grundschule & Gymnasium