Aufnahmeverfahren und Anmeldung

Wir freuen uns darauf, Ihr Kind in unsere Schulgemeinschaft aufzunehmen und es auf seinem schulischen Weg individuell zu begleiten. Im Folgenden finden Sie alle erforderlichen Informationen zu den Einstiegsmöglichkeiten in unsere Grundschule.

1. Klasse

​​​​​​​Aufnahmevoraussetzungen und Auswahlkriterien

Voraussetzung für die Aufnahme in die 1. Klasse ist, dass die Kinder bis Ende September des jeweiligen Schuljahres, in dem sie eingeschult werden sollen, das sechste Lebensjahr vollendet haben. 

 

Bei der Einladung zum Kennlerngespräch und zum Schulspiel werden folgende Auswahlkriterien berücksichtigt: 

  • Sprachkenntnisse Deutsch und Englisch – das Kind sollte eine der Sprachen beherrschen, von Vorteil sind zusätzliche Kenntnisse in der zweiten Sprache

  • soziale und kulturelle Vielfalt

  • Zeitpunkt der Registrierung 

Quereinstieg Klasse 2 – 4

​​​​​​​Aufnahmevoraussetzungen und Auswahlkriterien

Bei der Einladung zum Kennlerngespräch und zu den Probetagen werden folgende Auswahlkriterien berücksichtigt:  

  • bisherige Schullaufbahn des Kindes  

  • für eine Aufnahme in die 2. Klasse der Grundschule sollten sichere Kenntnisse in einer der beiden Sprachen (Deutsch oder Englisch) sowie bestenfalls Grundkenntnisse in der 2. Sprache mitgebracht werden 
  • für eine Aufnahme in die 3. und 4. Klasse der Grundschule sind sehr gute Deutschkenntnisse und gute Englischkenntnisse erforderlich 

  • soziale und kulturelle Vielfalt

Unser Aufnahmeverfahren für die 1. Klasse
sowie für den Quereinstieg im Detail

1. Klasse

Unverbindliche Registrierung

1. Klasse

Bewerbung

1. Klasse

Kennenlerngespräch und Schulspiel

1. Klasse

Platzangebot

Quereinstieg

Unverbindliche Registrierung

Quereinstieg

Bewerbung

Quereinstieg

Kennenlerngespräch und Probetage

Quereinstieg

Platzangebot

Schulgeldrechner

Wir wollen möglichst vielen Kindern Zugang zu unserem Bildungsangebot ermöglichen und haben uns für das Modell einkommensabhängiger Schulgeldbeiträge entschieden. Grundlage für die Berechnung des Schulgeldbeitrags ist immer das Brutto-Jahreseinkommen aus dem vorletzten Jahr, d.h. für das Schuljahr 2026/27 werden die positiven Jahresbruttoeinkünfte 2024 der Sorgeberechtigten herangezogen. Der Schulgeldbeitrag wird für jedes Schuljahr neu berechnet. Mit unserem Schulgeldrechner können Sie Ihren voraussichtlichen monatlichen Schulgeldbeitrag ermitteln.

Gesamtbetrag der Jahresbruttoeinkünfte der Familie

Monatlicher Schulgeldbeitrag

Beachten Sie, dass der hier ausgewiesene Schulgeldbeitrag gerundet ist.
(gültig ab dem Schuljahr 2025/26 – Änderungen vorbehalten)

Den genauen monatlichen Schulgeldbeitrag erhalten Sie von unserem Admissions Team im Verlauf des Aufnahmeverfahrens.

Weitere Kosten
für unsere Grundschule

  • Verwaltungsgebühr

    Bei Vertragsabschluss wird einmalig eine Verwaltungsgebühr in zweieinhalbfacher Höhe des monatlichen Schulgeldbeitrags erhoben. Bei einem Brutto-Familienjahreseinkommen bis 60.000 Euro wird der einfache Satz des monatlichen Schulgeldbeitrags berechnet. Liegt das Brutto-Familienjahreseinkommen unter 20.000 Euro wird von der Verwaltungsgebühr vollständig abgesehen. Beim Wechsel in das Gymnasium fällt diese Gebühr nicht erneut an.

  • Verpflegung

    Für die Verpflegung werden monatlich 102,00 Euro erhoben.

  • Geschwisterrabatt

    Alle Geschwister (einschließlich des ersten Kindes) im Kindergarten und in der Schule erhalten einen Geschwisterrabatt von 15% auf den monatlichen Eltern- bzw. Schulgeldbeitrag. In der Krippe gewähren wir keinen Geschwisterrabatt.

  • Weitere Ermäßigungen

    In der Grundschule werden Freiplätze für Familien mit einem Brutto-Jahreseinkommen bis zu 20.000 Euro angeboten. Wenn Sie dazu nähere Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit unserem Admissions Team in Verbindung.

  • Nachmittagsprogramm und Ferienbetreuung

    Die Preise für das Nachmittags- und Ferienprogramm finden Sie hier.

    Die Preise für die Clubs und den individuellen Instrumentalunterricht, die von externen Partnern auf dem Schulcampus angeboten werden, erhalten Sie von dem jeweiligen Anbieter. 

    Das Nachmittagsprogramm kann auch für Kinder der 5.Klasse unseres Gymnasiums gebucht werden.

  • Steuerliche Absetzbarkeit

    Elternbeiträge für Grundschulen und Gymnasien sind als Schulgeld in Höhe von 30% als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung absetzbar. Davon ausgenommen sind Entgelte für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung des Kindes. Seit 2008 gilt ein steuerlich wirksamer Höchstbetrag von 5.000 Euro p.a. Damit sind für jedes Elternpaar pro Kind höchstens 5.000 Euro als Schulgeld abzugsfähig (§ 10 Abs.1 Nr. 9 EStG Sonderausgaben).

     

    Die Kosten für die Nachmittagsbetreuung können ggf. als Kinderbetreuungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung abzugsfähig sein. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind im Haushalt lebt und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wenn beide Eltern bzw. ein alleinerziehendes Elternteil erwerbstätig sind, können die Betreuungsaufwendungen in Höhe von 80% der Aufwendungen, höchstens jedoch 4.800 Euro je Kind, bei der Ermittlung der Einkünfte wie Betriebsausgaben bzw. wie Werbungskosten berücksichtigt werden. Davon ausgenommen sind Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen.

     

    Phorms Education übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der vorstehenden Angaben. Bei etwaigen Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. 

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

+49 89 324 9337 65Montag bis Freitag, 10.00 bis 16.00 Uhr

Franziska Salge

Admissions Counsellor | Grundschule & Gymnasium